Conditions générales de vente

1. Ausschließliche Anwendung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle unsere vertraglichen Vereinbarungen Anwendung. Anderslautende Bestimmungen sind ungültig, außer ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unsererseits.

2. Angebote und Kostenvoranschläge
Die in unseren Angeboten genannten Preise können bis zur Annahme des Auftrags geändert werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer bzw. sonstiger Steuern. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge enthalten nur die darin beschriebenen Leistungen oder Lieferungen. Zusätzlich in Auftrag gegebene Dienstleistungen oder Lieferungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3. Preis und Zahlung
Sofern keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Lieferungen sofort auf der Grundlage des Wiege- oder Lieferscheins, vor dem Verladen zu bezahlen, wenn die Lieferung in unseren Einrichtungen erfolgt, andernfalls sind sie vor dem Entladen zu bezahlen. Sofern keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Leistungen sofort nach ihrer Erbringung gegen einfache Vorlage eines Ausführungsscheins zu bezahlen.
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser Eigentum. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt schrittweise mit der Lieferung bzw. der Erbringung der Leistungen.

4. Annahme der Lieferungen und Leistungen
Sichtbare Mängel an den Lieferungen oder Leistungen gelten als angenommen, sofern sie nicht auf dem von unserem Vertreter ordnungsgemäß unterzeichneten Wiege-, Liefer- oder Ausführungsschein vermerkt sind.
Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden und in einem in Anwesenheit der Parteien zu erstellenden Bericht festzuhalten; andernfalls erlischt jegliches Recht auf Reklamation. Außer ausdrücklicher Anerkennung unsererseits, liegt die Beweispflicht des Mangels beim Kunden.

5. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist, nach unserem Ermessen, stets auf den Ersatz oder die Kotenrückerstattung der mangelhaften Lieferungen oder Leistungen beschränkt.

6. Lieferzeiten
Sofern keine anderslautende Bedingung vereinbart wurde, sind die von uns mitgeteilten Lieferzeiten nur als Richtwerte anzusehen und mögliche Verzögerungen berechtigen nicht zu einer Kündigung des Vertrags oder einer Entschädigung.
Außerdem verlängern sich die Lieferfristen automatisch:
- bei Zahlungsverzug;
- wenn uns die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht zur - Verfügung gestellt wurden oder sich als unrichtig erweisen;
- im Falle einer Änderung der Ausführungsbedingungen oder eines zusätzlichen oder geänderten Auftrags;
- im Falle höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen wie z.B. Streiks, Maschinen- oder Werkzeugunfällen, Fehlproduktion von Teilen während der Produktion, Verzug unserer Lieferanten, usw.

7. Vertragsstrafe und Zinsen
Unsere Lieferungen und Leistungen sind sofort zahlbar. Bei Nichtzahlung :
a) wird der ausstehende Betrag automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung um 15%, mindestens jedoch um 50,00 EUR erhöht, und dies als vertraglichen, pauschalen und nicht reduzierbaren Schadenzersatz.
b) wird der somit fällige Gesamtbetrag, einschließlich der Erhöhungen, ebenfalls automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung um die Verzugszinsen in Höhe von 9,5 % jährlich ab dem Fälligkeitsdatum erhöht.

8. Normen, Übereinkommen und anwendbares Recht
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen unsere Lieferungen nur den Mittelwerten des NIT 205 (technisches Merkblatt 205) des WTB (CSTC) entsprechen.
Für unsere Lieferungen und Transporte gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (Genf, 19. Mai 1956, genehmigt durch das Gesetz vom 4. September 1962).
Im Streitfall gilt ausschließlich belgisches Recht.

9. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten, die uns betreffen, sind alleinig die Gerichte von Malmedy zuständig.




Der Sandschiefer ist reich an Quarz und hat gute mechanische Eigenschaften;
seine Textur bietet eine bemerkenswerte Vielfalt an Rost-, Grau- und Blaureflexen, die sich aus der Oxidation des Steines ergeben...




Der Salm-Stein ist ein bläulicher Schiefer mit bräunlichem Schimmer von bemerkenswerter Schönheit.
Er ist sowohl als Baustein als auch als Gartenstein erhältlich.




Als umweltbewusstes Unternehmen betreibt die Nelles Recyclage SPRL seit 1998 einen Recyclingbetrieb für Baustoffe aus dem Hoch- und Straßenbau.